Die gesamten Dimensionen des Anfang der Woche aufgeflogenen
VW-Skandals um manipulierte Abgaswerte in den USA sind bisher noch nicht
ansatzweise abzuschätzen. Es gab erste Entschuldigungen, der Wert der VW-Aktie
ging in den Keller und schon jetzt taucht in den Medien regelmäßig die Frage
auf, ob auf VW neben den zu erwartenden Milliardenzahlungen in den USA auch
Ansprüche von Käufern in Deutschland und Europa zukommen können.
Auch wenn es unter Juristen nahezu keine Zweifel gibt, dass Aktionäre ein Recht auf Schadensersatz geltend machen können, lässt sich dies nicht einfach auch auf die Käufer von VW-Autos übertragen.
Auch wenn es unter Juristen nahezu keine Zweifel gibt, dass Aktionäre ein Recht auf Schadensersatz geltend machen können, lässt sich dies nicht einfach auch auf die Käufer von VW-Autos übertragen.
Autoverkäufer sind die Dummen
Da muss man sich natürlich als Europäer die Frage stellen,
wie es kommen kann, dass der Verbraucher auf der Strecke bleibt. Ich fahre zum
Beispiel einen Audi A3, weil ich von dessen umweltfreundlichem Dieselmotor
überzeugt wurde. Das klang alles auch ganz toll, und da mir mein Peugeot
ohnehin nicht mehr gefiel, wechselte ich zu Audi. Ich will jetzt auch nicht den
Eindruck erwecken, dass ich diese Entscheidung nur traf, weil die Abgaswerte
des Audis so herausragend sind. Aber ich hätte mit Sicherheit kein Interesse an dem Auto gehabt, wenn es
eine Abgasschleuder gewesen wäre.
Nach aktueller Rechtslage und den bisher bekannten Umständen des VW-Skandals dürften Kauf- oder Leasingverträge über VW-Autos nach wie vor ohne Einschränkungen gültig sein. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er weder Anspruch auf Schadensersatz noch auf Rückabwicklung des Geschäfts hat. In den USA herrscht eine andere Rechtslage, deren Basis für Verbraucher in Deutschland und Europa oder sonstigen Teilen der Welt aber unerheblich ist.
Allerdings darf ich mich doch fragen, warum die EU derartige Dinge nicht geregelt hat. Für fast alle Angelegenheiten des Lebens gibt es in Deutschland und wenn nicht dort, dann in Europa, eine Regelung. Für den Fall, dass eine mir zugesicherte Eigenschaft nicht zutrifft oder diese auf Manipulationen beruhte, bleibe ich ohne Regressanspruch im Regen stehen.
Nach aktueller Rechtslage und den bisher bekannten Umständen des VW-Skandals dürften Kauf- oder Leasingverträge über VW-Autos nach wie vor ohne Einschränkungen gültig sein. Für den Verbraucher bedeutet dies, dass er weder Anspruch auf Schadensersatz noch auf Rückabwicklung des Geschäfts hat. In den USA herrscht eine andere Rechtslage, deren Basis für Verbraucher in Deutschland und Europa oder sonstigen Teilen der Welt aber unerheblich ist.
Allerdings darf ich mich doch fragen, warum die EU derartige Dinge nicht geregelt hat. Für fast alle Angelegenheiten des Lebens gibt es in Deutschland und wenn nicht dort, dann in Europa, eine Regelung. Für den Fall, dass eine mir zugesicherte Eigenschaft nicht zutrifft oder diese auf Manipulationen beruhte, bleibe ich ohne Regressanspruch im Regen stehen.
Warum besteht kein Anspruch auf Schadensersatz?
Der Begriff "Schadensersatz" lässt bereits
erahnen, dass ein vermeintlich Geschädigter zunächst einen entstandenen Schaden
nachweisen muss. Soweit es bisher bekannt ist, bietet der aktuelle VW-Skandal
dafür nicht die geringste Grundlage, da es sich bei der umstrittenen Software
nicht um ein Autoteil handelt, welches das Fahrzeug im wortwörtlichen Sinne
schädigt oder beschädigt. Vielmehr handelt es sich um ein Programm, welches auf
dem Prüfstand über die tatsächlich ausgestoßenen Schadstoffe hinwegtäuscht. Dem
Käufer oder Fahrer eines solchen VW- oder Audi-Modells entsteht dadurch aber
kein unmittelbarer Schaden. Zumindest dürfte es sehr schwer bis unmöglich sein,
einen solchen Schaden vor Gericht glaubhaft zu machen, da sich ein möglicher
Kläger in der Beweispflicht befinden würde. Anders liegt der Fall bei den
VW-Aktionären, die sehr wohl einen konkreten Schaden nachweisen und diesen sehr
wahrscheinlich auch von VW zurückfordern können. Als Grundlage für einen
Anspruch auf Schadensersatz könnte z. B. der Kurs der
VW-Aktie vom 18.09.2015 genommen werden, also dem letzten Stand vor
Bekanntwerden des VW-Skandals.
Können Käufer von VW-Fahrzeugen andere Ansprüche geltend machen?
Auch in Bezug auf ein mögliches Rücktrittsrecht dürften die
Käufer der betroffenen VW- und Audi-Modelle eher schlechte Karten haben. Ein
naheliegender Ansatz für einen Rücktritt vom Kauf- oder Leasingvertrag wäre
sicherlich eine Irreführung des Käufers. Problematisch ist aber auch in diesem
Fall, dass die Beweispflicht beim Kläger liegt. Wer also einen Kauf- oder
Leasingvertrag mit VW abgeschlossen hat und von diesem nun zurücktreten möchte,
der müsste beweisen, dass er den Vertrag nicht geschlossen hätte, wenn er
vorher von der eingebauten Software gewusst hätte.
Fazit: Der Glaube an deutsche Wertarbeit ist offenbar kein
Argument für den Erwerb hiesiger Produkte mehr. Zur Wahl stand bei mir noch ein
Peugeot 308 SW GT mit Dieselmotor und nahezu identischer Ausstattung für 8.000
Euro weniger. Ich hätte dieses Geschäft wohl machen sollen, denn VW zeigt ja
mal wieder, wie es um die Ehrlichkeit steht.
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